Bodenplatten

Jedes zu errichtende Gebäude benötigt ein Fundament. Die Gründung ist das konstruktive und statische Übergangselement zwischen Gebäude und Boden. Ihre Aufgabe besteht darin Lasten aufzunehmen und an den Boden abzugeben. Gemeint sind Eigenlast des Gebäudes und horizontale Kräfte, verursacht durch Wind, Wasser oder Erschütterung.

Die zu unseren Leistungen zählende Bodenplatte, sowie das Streifenfundament gehören zu besagter Gründung. Streifenfundamente kommen bei der Errichtung von zum Beispiel Überdachungen, Garagen und Gartenhäuser zum Einsatz, Bodenplatten bei Kellern und Wohnhäusern.

Auf Vorlage eines Schnurgerüstes schalen wir mit Schalungen aus Holz den Umriss der Bodenplatte. Anschließend ebnen wir die Baugrube mit einer Split-Aufschüttung ein. Nun wird die Dämmung ausgelegt, gegebenenfalls auch zu den Seiten der Bodenplatte. Somit ist die Bodenplatte isoliert und der Beton kann sich nicht mit dem Baugrund vermischen. Unsere Bodenplatten sind stets an der Ober- und Unterseite mit Armierungsstahl bewehrt. Die Stahlmatten werden zu guter Letzt ausgelegt und schon kann mit dem frisch gelieferten Beton betoniert werden. Nach dem Trocknungsprozess wird die nun fertige Bodenplatte ausgeschalt.

Bei einer nicht unterkellerten Bodenplatte, welche sich auf einem frostempfindlichen Boden befindet, beziehungsweise welche die frostfreie Grenze nicht erreicht, kommt zusätzlich eine Frostschürze oder ein Frostschutzmaterial (Kies) zum Einsatz. Die Schürze reicht rund um die Gründung bis zur Frostgrenze mindestens 80cm senkrecht in den Boden und verhindert somit ein Unterlaufen von dieser mit Wasser, welches im Winter gegebenenfalls auffrieren könnte. Es handelt sich hierbei um ein betoniertes Fundament. Das Frostschutzmaterial wiederum unterfüttert die Bodenplatte.

Genaues Vorgehen, sowie eventuelle Abweichungen in der Dicke der Bodenplatte sind vom Standort des Gebäudes und dem Baugrund abhängig. Form, Maße und Aussparungen können jedoch frei vom Bauherr gewählt werden soweit dies statisch umsetzbar ist.